AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Alexander Jacobi & Florian Klug GbR

Einleitung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Alexander Jacobi & Florian Klug GbR, In der Röde 1 64367 Mühltal (im Folgenden: Dienstleister) gegenüber Unternehmen und Privatpersonen erbrachten Leistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für künftige Leistungen.


I. Vertragsgegenstand

Die Dienstleister stellen für den Auftraggeber Lichtbildwerke, Lichtbilder, Filmwerke und Laufbilder gleich in welcher technischen Form oder Medium (Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) her und überträgt dem Auftraggeber die unter dem Punkt „Rechteübertragung“ der AGB bezeichneten Nutzungsrechte.

Die Dienstleister können die Vertragsgegenstände durch Ihre Mitarbeiter oder durch Dritte herstellen lassen, ohne dass der Auftraggeber einen Anspruch darauf hat, dass ein bestimmter Fotograf oder Filmemacher die Herstellung erbringt.


II. Vertragsschluss

Die Dienstleister übersenden dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot per E-Mail. Die AGB sind über die Homepage automobilfotograf.de/agb einsehbar. Durch Bestätigung des Auftraggeber gilt der Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB als geschlossen.

Übersendet der Dienstleister den Vertragsgegenstand dem Auftraggeber, ohne dass dieser zuvor das Angebot schriftlich bestätigt hat und widerspricht der Auftraggeber der Übersendung nicht unverzüglich, so gilt der Vertrag unter Einbeziehung der AGB als geschlossen.


III. Rechteübertragung

Die Agentur überträgt an den Auftraggeber das ausschließliche, weltweit, inhaltlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand. Die Agentur ist berechtigt, den Vertragsgegenstand für Eigenwerbung weiter unbeschränkt zu verwenden.

Bei Veröffentlichungen ist der Dienstleister so zu benennen, dass die veröffentlichten Vertragsgegenstände der Agentur zuzuordnen sind, z.B. als Bildunterschrift.


IV. Eigentum am Leistungsgegenstand

Sämtliche originale digitale Datensätze bleiben Eigentum der Dienstleister. Es ist jedoch für den Auftraggeber möglich, diese käuflich zu erwerben. Die Dienstleister sind berechtigt, entsprechende Referenzabzüge zu fertigen, die ausschließlich im Eigentum der Dienstleister verbleiben.


V. Haftungsfreistellung

Bestimmt der Auftraggeber , welche Personen, Motive, welche Veranstaltung oder welches Ereignis fotografiert oder gefilmt werden soll oder übergibt der Auftraggeber abzubildende oder zu filmende Vorlagen oder Muster, so versichert der Auftraggeber,
dass abzubildende oder zu filmende Personen vorab ihr Einverständnis gegenüber dem Auftraggeber erklärt haben, sie
abzubilden oder zu filmen und die Fotos/Filme für den Vertragszweck zu verwenden,
dass die Rechteinhaber ihr Einverständnis erklärt haben, Motive, Vorlagen, Muster, Marke, Logos, Kennzeichen, Veranstaltungen oder Ereignisse abzubilden oder zu filmen und die Fotos/Filme für den Vertragszweck zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Dienstleistern bezüglich Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, aus Verletzung der Rechte am Motiv, an der Vorlage, am Muster, an der Veranstaltung oder am Ereignis entstehen, frei, einschließlich der angemessenen
Kosten der Rechtsverfolgung.

Die Dienstleister sind nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die rechtliche Zulässigkeit von Foto- oder Filmaufnahmen bestimmter Motive, Ereignisse oder Veranstaltungen hinzuweisen. Die Dienstleister übernehmen dahingehend keine Haftung.

VI. Vergütung und Fälligkeit
Es gilt das vereinbarte Honorar.

Nebenkosten, wie insbesondere Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Aufzählung der Nebenkosten ist nicht abschließend.

Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind, sofern dies nicht bereits ausdrücklich durch die Honorarvereinbarung geregelt worden ist.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Leistungserbringung Änderungen, die nicht in einer Mangelbeseitigung bestehen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Wünscht der Auftraggeber Abzüge von Bildern oder Kopien von Filmen oder Videos, so hat er ausschließlich die Dienstleister damit zu beauftragen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Agentur sofort und ohne Abzüge fällig.

Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderung zunächst jeweils die ältere.

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


VII. vorzeitige Kündigung, Stornogebühren

Erfolgt eine Kündigung des Vertrages bis einschließlich sieben Tage vor dem Tag der zu fotografierenden/zu filmenden Veranstaltung oder dem Ereignis, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung von 50 % der Vergütung verpflichtet. Bei einer Kündigung, die weniger als sieben Tage
vor dem Tag der der Veranstaltung oder dem Ereignis erfolgt, ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Bei der Fristberechnung ist der Tag der Veranstaltung nicht mit einzubeziehen.


IX. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens zwei Werktage nach Zugang der Bilder/Filme/Video den Diensteleistern, anzuzeigen.
Anderenfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Vertragsgegenstand nicht der gewöhnlichen Technik entspricht, z.B. bei Unschärfe, Über- und Unterbelichtung.

Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Motivauswahl nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht, die Motivauswahl zuvor aber vertraglich nicht festgelegt worden war. Unklarheiten in der vertraglichen Festlegung der Motivauswahl gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt außer im Fall von Schadenersatzansprüchen 12 Monate.


X. Haftung

Die Dienstleister haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihrer gesetzlichen Vertretern oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Dienstleister, ihrer gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen.

Insbesondere haftet der Dienstleister nicht für die Beschaffenheit der hergestellten Leistungsgegenstände nach einer Weiterverarbeitung, Integration in andere Medien oder Druck und den daraus entstandenen Schaden oder Folgeschaden, z.B. digitales Rauschen.

Die Dienstleister haften ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertraut. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Dienstleister haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung der Dienstleister ist ausgeschlossen.


XI. Lieferung

Die Versendung der hergestellten Leistungsgegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des

Auftraggebers, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

XII. Aufbewahrungspflicht
Die Agentur verpflichtet sich die Vertragsgegenstände (digitales Datenmaterial) für die Dauer von zwei Jahren aufzubewahren.
Nach Ablauf von zwei Jahren darf der Dienstleister die Vertragsgegenstände vernichten. Um Kundenanfragen nach älterem Bildmaterial auch nach Ablauf von zwei Jahren beantworten zu können, kann der Dienstleister jedoch die Vertragsgegenstände für weitere acht Jahre aufbewahren. Eine Löschung erfolgt dann zwingend nach Ablauf von insgesamt zehn Jahren.


XIII. Datenschutz, Referenzen

Bei Vertragschluss werden personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder Teilnehmer seiner Veranstaltung gespeichert. Die Agentur versichert, diese Daten gemäß den Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zu behandeln.

Der Auftraggeber willigt darin ein, dass er als Referenz der Diensteleister öffentlich, z.B. auf der Webseite Automobilfotograf.de, genannt werden darf. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.


XIV. Schlussbestimmungen

Alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.


Erfüllungsort ist der Sitz der Dienstelister.

Gerichtstand ist Darmstadt.

Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

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